Wie reiche ich meinen Adressnachweis ein?

Veröffentlicht am 5. Sept. 2023Aktualisiert am 17. Mai 2024Lesezeit: 2 Min.376

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Welche Adressnachweise werden unterstützt?

  • Rechtsgültige Kontoauszüge

  • Lohnsteuerbescheinigung, Steuererklärung oder Steuerbescheid

  • Gehaltsabrechnung mit Wohnanschrift

  • Gültiger Mietvertrag (die Restlaufzeit darf nicht weniger als 2 Monate betragen)

  • Rechtsgültige Versorgerrechnungen, wie Wasser-, Strom- oder Gasrechnung, TV- oder Internetrechnungen, Festnetztelefonrechnungen mit Wohnanschrift Handyrechnungen sind nicht zulässig.

Hinweis:

  • Der Adressnachweis muss Ihre Wohnanschrift enthalten.

  • Ihr vollständiger Name auf dem Adressnachweis muss mit dem Namen in Ihrem Ausweis übereinstimmen.

  • Der Adressnachweis muss innerhalb der letzten drei Monate ausgestellt worden sein.

  • Der Adressnachweis kann entweder als deutliches Foto Ihres Original-Adressnachweises oder als PDF-Datei übermittelt werden.

  • Der Adressnachweis muss mit den Angaben zur Wohnanschrift übereinstimmen, die Sie bei der Identitätsprüfung angegeben haben.

  • Je nach Gerichtsbarkeit werden ggf. sehr unterschiedliche Adressnachweise akzeptiert.